Tipps für freiwilliges Engagement
Die Mitarbeit von Freiwilligen ist für zahlreiche Vereine, Initiativen und Organisationen von unschätzbarer Bedeutung. Aber auch für Sie soll Ihr Engagement eine bereichernde Erfahrung sein. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt, die Sie dabei unterstützen, Ihre Rolle sowie Ihre Rechte und Pflichten als Freiwillige/r zu klären.
Motivation
Formulieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen gegenüber der Einrichtung als Ihrem Kooperationspartner. Neben der Unterstützung und Hilfeleistung für andere soll die freiwillige Tätigkeit Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen erfüllen. Es ist gut und sinnvoll zu prüfen, bei welchem Einsatz Sie Freude und Spaß erleben und zurückbekommen, was Ihnen wichtig ist.
Die „Chemie“ muss stimmen
Besuchen Sie die Einrichtung, bevor Sie eine Tätigkeit fest zusagen. Lassen Sie sich Zeit, das Arbeitsfeld, das Kollegenteam und das Arbeitsklima kennen zu lernen. Vereinbaren Sie evt. eine “Schnupperphase”, um die Zusammenarbeit auszuprobieren. Lassen Sie sich die “Philosophie der Einrichtung” erklären, d.h. welche Ziele hat sich die Einrichtung gestellt und wie will sie diese erreichen. Überlegen Sie, ob und wie Sie sich darin integrieren können.
Aufgaben und Erwartungen
Nutzen Sie das Erstgespräch mit der Einsatzorganisation, um Genaueres über Ihre konkreten Aufgaben als Freiwillige/r zu erfahren: Um welche Tätigkeit geht es und welche Erwartungen hat die Organisation an Sie? Halten Sie dies, wenn möglich, schriftlich fest. Das erleichtert gemeinsame Gespräche mit der Einrichtung und verhindert Missverständnisse. Entsprechen diese Erwartungen Ihren Vorstellungen und Wünschen? Achten Sie bei der Wahl der Tätigkeit darauf, ob Sie sich damit wohl fühlen.
Scheuen Sie sich nicht, Ihre eigenen Erwartungen und Wünsche anzusprechen. Das sorgt für Transparenz und ermöglicht der Ansprechperson zu klären, ob und wie sie darauf eingehen kann.
Seien Sie ehrlich mit sich selbst und gegenüber der Einrichtung.
Spesenregelung
Wir empfehlen Einsatzorganisationen grundsätzlich, Spesen zu entschädigen, damit Sie als Freiwillige/r nicht Geld aufwenden müssen, während Sie Zeit spenden. Fragen Sie die Kontaktperson nach der Möglichkeit einer Aufwandsentschädigung, besonders wenn bei Ihrer Tätigkeit Fahrtkosten, Telefonkosten o.ä. anfallen.
Begleitung während des Einsatzes
Stellen Sie sicher, dass es eine feste Ansprechperson für Sie gibt, die Sie in das Aufgabenfeld einführt und zuverlässig begleitet. Fragen Sie nach Weiterbildungs- oder Fortbildungsmöglichkeiten, sofern Sie daran interessiert sind.
Vertrauen
Sie unterstehen der Schweigepflicht. Wenn Sie von Ihren Erfahrungen und Erlebnissen berichten, so achten Sie darauf, dass Sie keine Namen erwähnen oder Daten nennen, aus denen eine betreffende Person erkannt werden kann.
Zeitrahmen
Überlegen Sie sich vorab, wie viel Zeit Sie für die freiwillige Mitarbeit investieren wollen. Wichtig ist es hier, realistisch zu sein. Unser Tipp: Beginnen Sie lieber mit weniger Stunden, die Sie nach einer Weile erhöhen können.
Jeder Freiwilligeneinsatz hat einmal ein Ende. Besprechen Sie dies ruhig bereits am Anfang.
Verbindlichkeit
Seien Sie auch gegenüber der Einrichtung fair. Halten Sie Absprachen und Vereinbarungen ein. Geben Sie z.B. rechtzeitig Bescheid, wenn Sie einmal keine Zeit haben.
Schriftlicher Nachweis
Lassen Sie sich Ihr freiwilliges Engagement schriftlich bestätigen. Für Ihren beruflichen Werdegang kann es sinnvoll sein, die Art, Dauer und den Ort der freiwilligen Tätigkeit als Qualifizierung dokumentiert zu haben.
Versicherungsschutz
Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind und lassen Sie sich von der Organisiation erläutern, was Sie in einem Schadensfall zu tun haben.
Für Ehrenamtliche ohne organisatorischen Hintergrund hat das Land Baden-Württemberg einen Sammelvertrag abgeschlossen. Wir empfehlen zur sicheren Vorsorge den Abschluss von Privathaftpflicht- und Unfallversicherungen. Die Freiwilligenagentur "Freiwillig engagiert. Vor Ort in Grenzach-Wyhlen" übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Rahmen von Freiwilligenarbeit entstehen könnten, sie ist nur die Vermittlerin zwischen den nach Unterstützung Suchenden und den Freiwilligen.
Es gibt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Informationen zur Unfallversicherung. Das Land Baden-Württemberg hat einen Haftpflicht- und Unfall-Versicherungsschutz für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement mit dem Versicherungsmakler Ecclesia abgeschlossen. Die entsprechende Broschüre finden Sie hier.
Zur näheren Erläuterung dieses Schutzes haben wir folgende Erklärung von der Ecclesia erhalten (Ausführungen aus einem Brief vom 19.11.2019):
"Das Land Baden-Württemberg hat zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, einen Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen, deren Betreuung durch uns erfolgt.
Zunächst zur Definition des Begriffs „Ehrenamt“ im Sinne der Versicherungsverträge des Landes – dieser wird durch fünf wesentliche Merkmale bestimmt:
1. Es ist freiwillig
in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit,
2. Es ist unentgeltlich
im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich,
3. Es erfolgt für Andere
in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist,
4. Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt
in Abgrenzung zu individueller oder spontaner Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft,
5. Es ist möglichst kontinuierlich
in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt der Versicherungsschutz im Rahmen der Sammelversicherungsverträge zum Tragen.
Haftpflicht-Versicherung
Die Absicherung durch das Land besteht vor allem für solche Ehrenamtliche, für die keine anderweitige Absicherung gegeben ist. Versichert ist in pauschaler Form die gesetzliche Haftpflicht aller ehrenamtlich und freiwillig Engagierten, die Ihre gemeinwohlorientierte Tätigkeit in rechtlich unselbstständigen Strukturen ausüben. Der Versicherungsschutz besteht für fahrlässig verursachte Drittschäden, die die ehrenamtlich Engagierten bei ihrer Tätigkeit verursachen. Für rechtlich selbständige Einrichtungen wird kein Versicherungsschutz gewährt. Die Mitarbeitenden solcher Einrichtungen sind nur nachrangig vom Versicherungsschutz des Landes erfasst, da juristische Personen sich und ihre Mitarbeitenden selbst versichern können.
Die vertraglichen Leistungen des Versicherers sind Prüfung der Haftung dem Grunde und der Höhe nach Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen von 10.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und
100.000 € für Vermögensdrittschäden Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche.
Kein Versicherungsschutz besteht für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aus dem Halten, Führen und Gebrauch von Kraftfahrzeugen ergeben – hierzu zählen auch Be- und Entladeschäden. Ebenfalls werden Schäden am Eigentum der ehrenamtlich Engagierten selbst nicht über eine Haftpflichtversicherung ersetzt (sog. Eigenschaden).
Unfall-Versicherung
Der Versicherungsschutz besteht für alle Personen des Landes während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Das gilt auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbstständigen Einrichtungen.
Ein Leistungsanspruch aus diesem Vertrag entfällt, wenn ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger Leistungen erbringt (gesetzlicher Unfallversicherungsschutz / Berufsunfall) oder sich der Unfall während der Tätigkeit für eine rechtlich selbstständige Einrichtung ereignet und eben diese eine Unfall-Versicherung für den Ehrenamtsträger abgeschlossen hat (sind die Versicherungssummen aus dem eigenen Vertrag niedriger als die des Sammelversicherungsvertrages des Landes, so wird die Differenz entschädigt).
Die Versicherungssummen sind wie folgt maximiert:
50.000 € für den Invaliditätsfall mit 350 %-iger Progression
10.000 € für den Todesfall
1.000 € für Zusatz-Bergungskosten*
2.000 € für Zusatz-Heilkosten*
(* nach Vorleistung der gesetzlichen und/oder privaten Kranken-Versicherungen.)
Eigene Unfall- oder Lebens-Versicherungen des Versicherten berühren die Leistungen aus dem Sammelvertrag des Landes nicht. Informationen zum Versicherungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie bei der Unfallkasse.
Anmeldung zum Versicherungsschutz
Eine Anmeldung der Ehrenamtlichen zum Versicherungsschutz ist nicht erforderlich. Auch eine Prämienbeteiligung wird nicht vorgenommen; der Versicherungsbeitrag wird vom Land entrichtet.
Homepage des Landes
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter https://sozialministerium.badenwuerttemberg.de/de/soziales/buergerengagement/."
Polizeiliches Führungszeugnis
Wenn Sie freiwillig in einem Bereich tätig sind, in dem sich Kinder und Jugendliche aufhalten oder wenn Sie direkt Minderjährige ehrenamtlich unterstützen, benötigen sie evt. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Dies dient als Nachweis, dass Sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Sie erhalten das Führungszeugnis kostenlos, wenn Sie ein Formular vorlegen, in dem eine Einrichtung bescheinigt, dass Sie dort aktiv sind. Das Führungszeugnis können Sie persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus in Grenzach-Wyhlen beantragen. Das Dokument wird Ihnen nach Hause geschickt. Sie legen es der Einrichtung vor. Das Original nehmen Sie wieder mit an sich.

